Reservierungsbestätigung und verbindliche Reservierung

Hmmm
Das ist hier die Frage. Ein netter Gast von uns hat sich das gefragt.

Es kam dazu, weil dieser nette Gast ein Zimmer bei uns gebucht hat. Per E-Mail hat er von uns seine Bestätigung erhalten. Da E-Mail aber nicht zählt im Geschäftsverkehr steht unten ein Text auf der Reservierungsgestätigung.

“Sie möchten eine fest verbindliche Buchung bei uns im Hause vornehmen.
Bitte bestätigen Sie uns die Reservierung mit Ihrer Unterschrift und Datum.
Bitte faxen Sie die Bestätigung an unsere Faxnummer 0621/7995533 zurück um die Buchung zu vervollständigen”

Der Gast hat auch gleich bestätigt und fragte uns dann per Mail nach dem Unterschied zwischen einer Reservierungsbestätigung und einer verbindlichen Reservierung / Buchung.

Ich habe dann folgende Mail geschrieben:

Übrigens ich bin kein Rechtsanwalt und ich gebe hier kein Rechtlichen Tipps.
Es ist mein “Laienhaftes” Gastronomenwissen.

gerne beantworten wir Ihnen Ihre Frage.

Von uns erhalten Sie eine Reservierungsbestätigung.

Heißt wir haben Ihre Anliegen bei uns ein Zimmer zu buchen angenommen und bestätigen Ihnen dieses.

Dem Grunde langt dabei ein mündliches OK und wir haben bereits einen Beherbungsvertrag abgeschloßen.

 

Da aber manche Gäste sich nicht erinnern möchten/ oder wollen oder Ihrer Reservierung vergessen haben und es deswegen schon Schwierigkeiten gab/gibt (Nicht nur auf unser Haus bezogen, sondern generell) bestätigt man die Reservierung als Hotel einfach schriftlich mit der Reservierungsbestätigung.

 

Da aber auch damit sich manche Gäste immer noch nicht erinnern können/ wollen/ möchten das Sie ein Hotel bzw. Zimmer gebucht haben lässt man sich das noch einmal bestätigen.

Dann ist man beiderseits ganz sicher das der Gast das Zimmer gebucht hat und wir, dass wir das Zimmer an den Gast vermietet haben.

Daher haben Sie dann eine verbindliche Reservierung getätigt.

 

Wie gesagt es langt eigentlich auch schon die Mündliche Zusage das Sie das Zimmer buchen wollen und die Antwort des Hotels das das klar geht.

 

Im Endeffekt dient dieses nur dazu Ansprüche zu wahren und auch zu beweisen.

Wenn der Gast nicht anreist können wir das Zimmer abzüglich der eingesparten Kosten (Keine Reinigung / Frühstück) in Rechnung stellen.

Eine so genannte No Show Rechnung.

Der Gast ist auch hier dazu verpflichtet zu zahlen sofern er nicht storniert hat.

 

 

Ich hoffe Ich habe Ihnen den Unterschied erläutern können.

 

Kommentare

6 Kommentare zu “Reservierungsbestätigung und verbindliche Reservierung”

  1. hanka am August 31st, 2009 08:06

    guten tag,ich besuche gerade eine bsz für gastgewerbe.wir haben die aufgabe bekommen eine reservieungsbestätigung zuschreiben für ein 4sterne hotel und 120betten da wir das für unseren projekttag brauchen.hiermit bitte ich Sie mir ein schreiben zuzuschicken…MFG meine gruppe….

  2. Marc Kunkel am August 31st, 2009 10:13

    Alsoooo…

    Wenn ich Ihnen eine zusenden würde dann ist es ja nicht mehr Ihre Arbeit. Und wie Sie schon schreiben sollen Sie ja eine schreiben.

    Ne Ne so ja nun auch nicht :-)

  3. Max am September 4th, 2009 02:11

    das ist ja lustig (:

  4. Viktor am Dezember 4th, 2009 13:28

    Zur Anfrage von Hanka:

    Krass, wie dreist manche Leute sind…

    Geld kassieren und andere die Arbeit machen lassen. So etwas kann ich überhaupt nicht leiden!

    Sorry, musste ich loswerden.

    Gruß

  5. Petra Stiekel am Januar 11th, 2010 20:13

    Habe mal eine Frage zum umgekehrten Fall.
    Ich habe per Internet eine Hotelbuchung mit einem Hundesportkurs gebucht. In der Reservierungsbestätigung heißt es wörtlich:
    Im Gesamtpreis ist HP für 2 Pers. sowie die Kursgebühr für 1 Trainingshund enthalten. Ich erhielt dann mehrere Wochen später von der Trainerin eine Mail mit der Bitte die Kursgebühr in Höhe von 270,00 Euro bis 31.01. zu überweisen. Ich fragte per Mail im Hotel an, ob ich das machen soll und ob dann die 270,00 Euro vom Gesamtpreis abgezogen würde. Die Antwort war ein “uppsss” das sei ein Tippfehler und die Kursgebühr sei nicht enthalten und ich solle Bescheid geben ob ich denn die Reservierung trotzdem in Anspruch nehmen möchte. Ich finde das echt unverschämt denn in deren AGBs heißt es, dass ich bei Absage meinerseits 70 % der Kosten bezahlen muß. Das bedeutet ja wohl, dass das Hotel die Reservierungsbestätigung im umgekehrten Fall als bindend betrachtet, aber im umgekehrten Fall vom Kunden erwartet, dass er den Fehler des Hotels zusätzlich bezahlt. Das kann so doch nicht richtig sein, oder sehe ich das falsch wenn ich vom Hotel verlange zu der Reservierungsbestätigung zu stehen?

    Gruß Petra Stiekel

  6. Marc Kunkel am Januar 13th, 2010 10:54

    Aaalso..
    Ich bin kein Anwalt und kann keine Rechtsberatung anbieten.
    Ich würde jetzt vom Bauch her sagen, das man drauf bestehen kann. Schriftliche Bestätigung ist da. Nur wenn es unverhältnismässig wäre könnte das Hotel auf Stornierung bestehen.
    Heisst z.B. Man bucht für 1000,00 € eine kompletten Wellnessurlaub inkl AI. Das Hotel bestätigtm die Reservierung und vertut sich im Preis. In der Reservierungsbestätigung steht 1,00 €. Dieses wäre nicht gültig, weil unverhältnismässig.

    Aber man sollte auch die Kirche im Dorf lassen oder den Hund im Trocknen.
    Man sollte sich mit dem Hotel einfach sprechen und einigen. Normalerweise sollte das sehr kulant ablaufen. Wir sind ja alle nur Menschen.

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